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   OLG Düsseldorf, 15.12.2008 - I-27 U 1/07   

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https://dejure.org/2008,4209
OLG Düsseldorf, 15.12.2008 - I-27 U 1/07 (https://dejure.org/2008,4209)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 15.12.2008 - I-27 U 1/07 (https://dejure.org/2008,4209)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 15. Dezember 2008 - I-27 U 1/07 (https://dejure.org/2008,4209)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • oeffentliche-auftraege.de PDF
  • Judicialis

    HOAI § 73; ; VOF § 10 Abs. 1; ; VOF § 16 Abs. 3 a.F.; ; VOF § 26; ; VgV § ... 2 Nr. 3; ; VgV § 5; ; VgV § 13; ; GWB § 98 Nr. 1; ; GWB § 98 Nr. 2; ; GWB § 107 Abs. 3; ; GWB § 124 Abs. 1; ; VOB/A § 24 Nr. 2; ; VOL/A § 24 Nr. 2 Abs. 1; ; VOB/A § 26; ; ZPO § 531 Abs. 2 Nr. 3

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen den Nachweis der Ungeeignetheit eines Bewerbers; Ansprüche eines nicht berücksichtigten Bieters wegen Verletzung von Vergabevorschriften

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Rechtswidrige Zuschlagserteilung: Schadensersatz!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Rechtswidrige Zuschlagserteilung: Schadensersatz! (IBR 2009, 467)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2009, 1022
  • VergabeR 2009, 501
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (13)

  • OLG Düsseldorf, 25.07.2002 - Verg 33/02

    Keine Änderungen nach Verhandlungsende!

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.12.2008 - 27 U 1/07
    Den Antrag der Beklagten, die aufschiebende Wirkung ihrer Beschwerde gegen den Beschluss der Vergabekammer anzuordnen, lehnte der Vergabesenat des OLG Düsseldorf ab (Beschluss vom 25.7.2002 - Verg 33/02, Anl. K 10 = GA 46 ff.).

    Jedenfalls nach Beendigung der Verhandlungen dürfen die Angebote daher nicht mehr geändert oder ergänzt werden (so auch OLG Düsseldorf, Vergabesenat, Beschl. v. 25.7.2002 - Verg 33/02, BA 5, vgl. Anl. K 10 = GA 46 ff., hinsichtlich dessen eine Bindungswirkung nach § 124 Abs. 1 GWB in diesem Zusammenhang nur deswegen nicht zu erörtern ist, da ihm zugrunde liegt, dass der Auftrag durch Einschaltung des Subunternehmers K... erst nach dem Zuschlag geändert worden ist, wohingegen - so die Auswertung der Vergabeakten - bereits vor der abschließenden Angebotswertung vom 6.12.2001 festgestanden hat, dass das Büro K... vom Bieter A..., aber auch von E..., hinzugezogen werden sollte, siehe das Schreiben des Projektsteuerers vom 3.12.2001, Anl. BB 4).

    Das geht nicht nur aus dem Vergabevermerk vom 6.12.2001, sondern auch aus den Gründen des Beschlusses des Vergabesenats des OLG Düsseldorf vom 25.7.2002 (Verg 33/02) hervor, in denen festgestellt worden ist, dass sämtliche Bieter, die sich auf die Lose III und IV beworben hatten, die Leistungserbringung durch eigenes Personal angeboten und auf die Einschaltung eines Subunternehmers verzichtet hatten (BA 5, 6).

    Gleichlautend hat die Beklagte im Vollstreckungsverfahren Verg 33/02 vor dem OLG D. vorgetragen (siehe den Beschluss des Vergabesenats vom 25.7.2002, Anl. K 10 = GA 46 ff., BA 4).

  • OLG Düsseldorf, 07.11.2001 - Verg 23/01

    Bindung der Vergabestelle an Ergebnis getroffener Eignungsprüfung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.12.2008 - 27 U 1/07
    Auf die sofortige Beschwerde der Klägerin entschied der Vergabesenat des OLG Düsseldorf am 7.11.2001 (Verg 23/01), die Angebotswertung sei hinsichtlich der Lose III und IV zu wiederholen, wobei das Angebot des Ingenieurbüros K... unberücksichtigt zu lassen sei (Anl. K 6 = GA 22 ff.).

    Keineswegs, so aber die Beklagte, ist auch Bestandteil der Bindungswirkung des im Nachprüfungsverfahren ergangenen Beschlusses des Vergabesenats des OLG Düsseldorf vom 7.11.2001 (Verg 23/01, Anl. K 4 = GA 22 ff.) nach § 124 Abs. 1 GWB, dass das Ingenieurbüro A... - im Übrigen genauso wenig das Ingenieurbüro E... - geeignet, insbesondere leistungsfähig war, die ausgeschriebene Planung der technischen Ausrüstung auszuführen.

    Dazu hat - nachdem das Ingenieurbüro K... aufgrund rechtskräftigen Beschlusses des Vergabesenats des OLG Düsseldorf vom 7.11.2001 (Verg 23/01) vom Vergabeverfahren auszunehmen war (Anl. K 4 = GA 22 ff.) - keine erkennbare Veranlassung vorgelegen.

  • EuGH, 24.01.2008 - C-532/06

    Lianakis u.a. - Richtlinie 92/50/EWG - Öffentliche Dienstleistungsaufträge -

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.12.2008 - 27 U 1/07
    Das Wertungsschema enthält mit den Kriterien der fachlichen Qualifikation, personellen Besetzung, technischen Ausrüstung sowie Projektnähe und Zuverlässigkeit ausschließlich Eignungsmerkmale, die nur bei der den Verhandlungen vorausgehenden Auswahl der Bewerber (vgl. § 10 Abs. 1 VOF), nicht aber mehr in der letzten Wertungsphase der Ermittlung der bestmöglichen Leistung berücksichtigt werden dürfen (vgl. § 16 Abs. 1 VOF a.F. sowie: EuGH, Urt. v. 24.1.2008 - C-532/06, VergabeR 2008, 496 Rn. 29; BGH, Urt. v. 15.4.2008 - X ZR 129/06, VergabeR 2008, 641 Rn. 11, 12; Urt. v. 8.9.1998 - X ZR 109/96, BGHZ 139, 273 = BauR 1998, 1246 = NJW 1998, 3644 Rn. 18 f. m.w.N.).

    Davon abgesehen, waren den teilnehmenden Ingenieurbüros weder jene Kriterien noch die ihnen beigelegten Gewichtungen bekannt gegeben worden (vgl. EuGH, Urt. v. 24.1.2008 - C-532/06, VergabeR 2008, 496 Rn. 36 ff.).

  • BGH, 15.04.2008 - X ZR 129/06

    Sporthallenbau

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.12.2008 - 27 U 1/07
    Dies mochte bei der früheren Wertung übersehen worden sein, durfte bei der wiederholten Angebotswertung aber nicht unberücksichtigt bleiben (vgl. BGH, Urt. v. 15.4.2008 - X ZR 129/06, VergabeR 2008, 641 Rn. 13 m.w.N.).

    Das Wertungsschema enthält mit den Kriterien der fachlichen Qualifikation, personellen Besetzung, technischen Ausrüstung sowie Projektnähe und Zuverlässigkeit ausschließlich Eignungsmerkmale, die nur bei der den Verhandlungen vorausgehenden Auswahl der Bewerber (vgl. § 10 Abs. 1 VOF), nicht aber mehr in der letzten Wertungsphase der Ermittlung der bestmöglichen Leistung berücksichtigt werden dürfen (vgl. § 16 Abs. 1 VOF a.F. sowie: EuGH, Urt. v. 24.1.2008 - C-532/06, VergabeR 2008, 496 Rn. 29; BGH, Urt. v. 15.4.2008 - X ZR 129/06, VergabeR 2008, 641 Rn. 11, 12; Urt. v. 8.9.1998 - X ZR 109/96, BGHZ 139, 273 = BauR 1998, 1246 = NJW 1998, 3644 Rn. 18 f. m.w.N.).

  • VK Düsseldorf, 10.04.2001 - VK-6/01

    Beendigung des Vergabeverfahrens durch vertragliche Vereinbarungen; Wirksamer

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.12.2008 - 27 U 1/07
    Unter anderem dagegen stellte die Antragstellerin einen Nachprüfungsantrag, den die Vergabekammer bei der Bezirksregierung Düsseldorf durch Beschluss vom 10.4.2001 (VK - 6/2001 - F) ablehnte, da die Aufträge bei Anbringung des Nachprüfungsantrags bereits erteilt gewesen seien.

    Mit Beschluss vom 10.6.2002 (VK - 6/2001 - F) drohte die Vergabekammer bei der Bezirksregierung Düsseldorf der Beklagten wegen der Beschäftigung des Ingenieurbüros K... als Subunternehmer ein Zwangsgeld an.

  • BGH, 26.09.2006 - X ZB 14/06

    Antragsberechtigung eines ausgeschlossenen Bieters; Rechtsfolgen des Fehlens

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.12.2008 - 27 U 1/07
    Dies kann nur anders zu beurteilen sein, wenn die Beklagte mit allen zu den Verhandlungen zugezogenen Büros, und zwar auch unter Beteiligung der Klägerin, in einem transparenten und diskriminierungsfreien Verfahren in erneute Auftragsgespräche eingetreten wäre (vgl. BGH, Beschl. v. 26.9.2006 - X ZB 14/06, VergabeR 2007, 59 Rn. 23).
  • BGH, 12.06.2001 - X ZR 150/99

    Vertrauensschutz bei Beteiligung an einer öffentlichen Ausschreibung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.12.2008 - 27 U 1/07
    Dies ist nur anzunehmen, sofern der Anspruchsteller bei Vornahme der eigenen, zur Schadensentstehung notwendigen Handlung (m.a.W. bei der Bewerbung oder bei der Angebotsabgabe) wusste, sich ihm aufdrängen musste oder er hätte erkennen können und müssen, dass der Auftraggeber sich vergaberegelwidrig verhielt (vgl. BGH, Urt. v. 11.11.1993 - X ZR 47/93, BGHZ 124, 64, 70 = BauR 1994, 236; Urt. v. 12.6.2001 - X ZR 150/99, VergabeR 2001, 293; Urt. v. 3.6.2004 - X ZR 30/03, VergabeR 2004, 604; Urt. v. 27.6.2007 - X ZR 34/04, Rn. 8).
  • BGH, 11.11.1993 - VII ZR 47/93

    Schadensersatzanspruch wegen unvollständiger Leistungsbeschreibung eines

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.12.2008 - 27 U 1/07
    Dies ist nur anzunehmen, sofern der Anspruchsteller bei Vornahme der eigenen, zur Schadensentstehung notwendigen Handlung (m.a.W. bei der Bewerbung oder bei der Angebotsabgabe) wusste, sich ihm aufdrängen musste oder er hätte erkennen können und müssen, dass der Auftraggeber sich vergaberegelwidrig verhielt (vgl. BGH, Urt. v. 11.11.1993 - X ZR 47/93, BGHZ 124, 64, 70 = BauR 1994, 236; Urt. v. 12.6.2001 - X ZR 150/99, VergabeR 2001, 293; Urt. v. 3.6.2004 - X ZR 30/03, VergabeR 2004, 604; Urt. v. 27.6.2007 - X ZR 34/04, Rn. 8).
  • BGH, 27.06.2007 - X ZR 34/04

    Aufklärungs- und Hinweispflichten der Vergabestelle im Rahmen einer

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.12.2008 - 27 U 1/07
    Dies ist nur anzunehmen, sofern der Anspruchsteller bei Vornahme der eigenen, zur Schadensentstehung notwendigen Handlung (m.a.W. bei der Bewerbung oder bei der Angebotsabgabe) wusste, sich ihm aufdrängen musste oder er hätte erkennen können und müssen, dass der Auftraggeber sich vergaberegelwidrig verhielt (vgl. BGH, Urt. v. 11.11.1993 - X ZR 47/93, BGHZ 124, 64, 70 = BauR 1994, 236; Urt. v. 12.6.2001 - X ZR 150/99, VergabeR 2001, 293; Urt. v. 3.6.2004 - X ZR 30/03, VergabeR 2004, 604; Urt. v. 27.6.2007 - X ZR 34/04, Rn. 8).
  • BGH, 03.06.2004 - X ZR 30/03

    Anforderungen an die Überprüfbarkeit eines Angebots

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.12.2008 - 27 U 1/07
    Dies ist nur anzunehmen, sofern der Anspruchsteller bei Vornahme der eigenen, zur Schadensentstehung notwendigen Handlung (m.a.W. bei der Bewerbung oder bei der Angebotsabgabe) wusste, sich ihm aufdrängen musste oder er hätte erkennen können und müssen, dass der Auftraggeber sich vergaberegelwidrig verhielt (vgl. BGH, Urt. v. 11.11.1993 - X ZR 47/93, BGHZ 124, 64, 70 = BauR 1994, 236; Urt. v. 12.6.2001 - X ZR 150/99, VergabeR 2001, 293; Urt. v. 3.6.2004 - X ZR 30/03, VergabeR 2004, 604; Urt. v. 27.6.2007 - X ZR 34/04, Rn. 8).
  • BGH, 01.08.2006 - X ZR 146/03

    Begriff der echten Chance; Rechte eines Bieters bei Kenntnis von Fehlern der

  • BGH, 27.11.2007 - X ZR 18/07

    Voraussetzungen des Anspruchs auf Ersatz des Vertrauensschadens; Begriff der

  • BGH, 08.09.1998 - X ZR 109/96

    Begründung einer Vergabeentscheidung

  • OLG Naumburg, 07.06.2019 - 7 U 69/18

    Zuschlagsschreiben - Vertragsschluss bei Vergabe durch Zuschlagsschreiben mit

    cc) Die Geltendmachung von Sekundäransprüchen wegen eines Vergaberechtsverstoßes hängt überdies nicht, jedenfalls nicht generell von der Anbringung einer - hier unterstellt gebotenen - Rüge nach § 160 Abs. 3 GWB und erst recht nicht von der Anbringung eines Nachprüfungsantrags ab (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil v. 15.12.2008, I-27 U 1/07, VergabeR 2009, 501, in juris Tz. 116; OLG Naumburg, Urteil v. 23.12.2014, 2 U 74/14, VergabeR 2015, 497, in juris Tz. 25; a.A. OLG Celle, Urteil v. 18.01.2018, 11 U 121/17, VergabeR 2018, 342, in juris Tz. 41).
  • OLG Naumburg, 27.02.2014 - 2 Verg 5/13

    Wärmeliefervertrag - Aufhebung des Vergabeverfahrens hinsichtlich eines

    Nach ganz einhelliger Auffassung umfasst die Bindungswirkung einer Entscheidung nach § 114 Abs. 2 S. 2 GWB neben dem Tenor (Feststellung oder Zurückweisung des Antrags) auch die tragenden Entscheidungsgründe und die tatsächlichen Feststellungen zum behaupteten Verstoß sowie die rechtliche Würdigung zu der Frage, ob ein Vergabeverstoß vorliegt (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil v. 15.12.2008, I-27 U 1/07, VergabeR 2009, 507 - zitiert nach juris, dort Tz. 65, auch OLG Naumburg, Urteil v. 23.04.2007, 1 U 47/06, VergabeR 2007, 758 - in juris Tz. 22; vgl. Vavra in: Hattig/ Maibaum, Praxiskomm. KartellvergabeR, 2010, § 124 GWB Rn. 9; Stockmann in: Dreher/ Stockmann, KartellvergabeR, 2008, § 124 GWB Rn. 8; Jaeger in: Byok/ Jaeger, VergabeR, 3. Aufl. 2011, § 124 GWB Rn. 2; Röwekamp in: Kulartz/ Kus/ Portz, GWB, 3. Aufl. 2014, § 124 Rn. 7 f.; Dicks in: Ziekow/ Völlink, VergabeR, § 124 GWB Rn. 3 f.; Stickler in: Reidt/Stickler/Glahs, VergabeR, 3. Aufl. 2011, § 124 Rn. 5; Kuhlig in: Willenbruch/ Wieddekind, Kompaktkomm. VergabeR, 12. Los § 124 GWB Rn. 6 sowie Summa in: jurisPK-VergabeR, 3. Aufl. 2011, § 124 GWB Rn. 7).
  • KG, 20.05.2011 - 7 U 125/10

    Vertragsschluss oder nicht?

    Die Bindungswirkung erstreckt sich bei Identität der Verfahrensbeteiligten auf die Entscheidung der Vergabenachprüfungsinstanzen über den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften sowie auf die Frage, ob ein im Vergabeverfahren benachteiligtes Unternehmen in bieterschützenden Rechten verletzt worden ist (OLG Düsseldorf VergR 2009, 501, juris Rn. 65).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 09.07.2008 - 27 U 1/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,23825
OLG Köln, 09.07.2008 - 27 U 1/07 (https://dejure.org/2008,23825)
OLG Köln, Entscheidung vom 09.07.2008 - 27 U 1/07 (https://dejure.org/2008,23825)
OLG Köln, Entscheidung vom 09. Juli 2008 - 27 U 1/07 (https://dejure.org/2008,23825)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer

    Abschließende Haftung eines Charterers bei Vertragsgestaltung mit Hinweis auf die Zahlung der Selbstbeteiligung und des Schadensfreiheitsrabatts der Kasko-Versicherung im Schadensfall; Vertragliche Ansprüche des Vermieters gegen einen Nutzer bei Gebrauchsüberlassung gem. ...

  • rewis.io
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (17)

  • BGH, 21.04.1993 - IV ZR 34/92

    Repräsentantenstellung im Versicherungsrecht

    Auszug aus OLG Köln, 09.07.2008 - 27 U 1/07
    Repräsentant ist, wer in dem Geschäftsbereich, zu dem das versicherte Risiko gehört, aufgrund eines Vertretungs- oder ähnlichen Verhältnisses an die Stelle des Versicherungsnehmers getreten ist (BGHZ 107, 229 ff = Juris Rn 8; 122, 250 ff = NJW 1993, 1862, 1864).

    In der Rechtsprechung ist aber anerkannt, dass der Mieter oder Pächter eines Gebäudes oder eines Kraftfahrzeugs in aller Regel nicht Repräsentant des Vermieters oder Verpächters ist, weil sich der Vermieter nicht vollständig der Verfügungsbefugnis und der Verantwortlichkeit für den versicherten Gegenstand begeben hat (BGHZ 107, 229 ff = Juris Rn. 14), dem Mieter nicht die alleinige Obhut über die Sache übertragen ist, sondern diese vielmehr in der Obhutsphäre des Vermieters und Versicherungsnehmers bleibt (BGH, a.a.O. Rn. 16) - was z.B. die gerade für Flugzeuge sehr bedeutsame Wartung (s. zu diesem Gesichtspunkt BGH NJW 1970, 43, 44) betrifft - und es sich bei der vorübergehenden Überlassung des Flugzeugs an einen Mieter um eine nur vorübergehende Obhut und keine Übertragung der Risikoverwaltung handelt (vgl. BGHZ 122, 250 ff = Juris Rn. 25 zur Übergabe eines Fahrzeugs an einen berechtigten Fahrer).

  • BGH, 26.04.1989 - IVa ZR 242/87

    Mieter als Repräsentant des Vermieters

    Auszug aus OLG Köln, 09.07.2008 - 27 U 1/07
    Repräsentant ist, wer in dem Geschäftsbereich, zu dem das versicherte Risiko gehört, aufgrund eines Vertretungs- oder ähnlichen Verhältnisses an die Stelle des Versicherungsnehmers getreten ist (BGHZ 107, 229 ff = Juris Rn 8; 122, 250 ff = NJW 1993, 1862, 1864).

    In der Rechtsprechung ist aber anerkannt, dass der Mieter oder Pächter eines Gebäudes oder eines Kraftfahrzeugs in aller Regel nicht Repräsentant des Vermieters oder Verpächters ist, weil sich der Vermieter nicht vollständig der Verfügungsbefugnis und der Verantwortlichkeit für den versicherten Gegenstand begeben hat (BGHZ 107, 229 ff = Juris Rn. 14), dem Mieter nicht die alleinige Obhut über die Sache übertragen ist, sondern diese vielmehr in der Obhutsphäre des Vermieters und Versicherungsnehmers bleibt (BGH, a.a.O. Rn. 16) - was z.B. die gerade für Flugzeuge sehr bedeutsame Wartung (s. zu diesem Gesichtspunkt BGH NJW 1970, 43, 44) betrifft - und es sich bei der vorübergehenden Überlassung des Flugzeugs an einen Mieter um eine nur vorübergehende Obhut und keine Übertragung der Risikoverwaltung handelt (vgl. BGHZ 122, 250 ff = Juris Rn. 25 zur Übergabe eines Fahrzeugs an einen berechtigten Fahrer).

  • BGH, 01.10.1969 - IV ZR 632/68

    Begriff des Repräsentanten des Versicherungsnehmers

    Auszug aus OLG Köln, 09.07.2008 - 27 U 1/07
    In der Rechtsprechung ist aber anerkannt, dass der Mieter oder Pächter eines Gebäudes oder eines Kraftfahrzeugs in aller Regel nicht Repräsentant des Vermieters oder Verpächters ist, weil sich der Vermieter nicht vollständig der Verfügungsbefugnis und der Verantwortlichkeit für den versicherten Gegenstand begeben hat (BGHZ 107, 229 ff = Juris Rn. 14), dem Mieter nicht die alleinige Obhut über die Sache übertragen ist, sondern diese vielmehr in der Obhutsphäre des Vermieters und Versicherungsnehmers bleibt (BGH, a.a.O. Rn. 16) - was z.B. die gerade für Flugzeuge sehr bedeutsame Wartung (s. zu diesem Gesichtspunkt BGH NJW 1970, 43, 44) betrifft - und es sich bei der vorübergehenden Überlassung des Flugzeugs an einen Mieter um eine nur vorübergehende Obhut und keine Übertragung der Risikoverwaltung handelt (vgl. BGHZ 122, 250 ff = Juris Rn. 25 zur Übergabe eines Fahrzeugs an einen berechtigten Fahrer).
  • BGH, 03.11.2004 - VIII ZR 28/04

    Darlegungs- und Beweislast für eine Beschädigung der Mietwohnung durch den

    Auszug aus OLG Köln, 09.07.2008 - 27 U 1/07
    Dies würde unabhängig davon nach Auffassung des Senats auch folgen aus der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum konkludenten Regressverzicht zwischen Sachversicherer und Vermieter für die Fälle, in denen der Mieter einen Schaden an der Mietsache verursacht (BGH NJW 2001, 1353; NJW-RR 2002, 1243; 2005, 381 ff.; NJW 2006, 3707 ff).
  • BGH, 13.09.2006 - IV ZR 273/05

    Zum Regressverzicht des Gebäudeversicherers des Vermieters bei leicht

    Auszug aus OLG Köln, 09.07.2008 - 27 U 1/07
    Dies würde unabhängig davon nach Auffassung des Senats auch folgen aus der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum konkludenten Regressverzicht zwischen Sachversicherer und Vermieter für die Fälle, in denen der Mieter einen Schaden an der Mietsache verursacht (BGH NJW 2001, 1353; NJW-RR 2002, 1243; 2005, 381 ff.; NJW 2006, 3707 ff).
  • BGH, 08.11.2000 - IV ZR 298/99

    Regreßverzicht in der Gebäude-Feuer-Versicherung

    Auszug aus OLG Köln, 09.07.2008 - 27 U 1/07
    Dies würde unabhängig davon nach Auffassung des Senats auch folgen aus der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum konkludenten Regressverzicht zwischen Sachversicherer und Vermieter für die Fälle, in denen der Mieter einen Schaden an der Mietsache verursacht (BGH NJW 2001, 1353; NJW-RR 2002, 1243; 2005, 381 ff.; NJW 2006, 3707 ff).
  • BGH, 13.09.2006 - IV ZR 378/02

    Zum Regressverzicht des Gebäudeversicherers des Vermieters bei leicht

    Auszug aus OLG Köln, 09.07.2008 - 27 U 1/07
    Es reicht also nicht, wenn ihm über § 278 BGB nur ein Verschulden eines Dritten zuzurechnen ist, auch wenn dieses grob gewesen sein mag (so erstmals wohl OLG Celle OLGR 1999, 35 = VersR 1998, 846; zustimmend BGH NJW 2006, 3712, 3714; ebenso OLG Karlsruhe NJOZ 2007, 1816, 1819; s. auch Armbrüster NJW 2006, 3683 u. MK-BGB/Häublein, § 535 BGB Rn. 170 a.E.).
  • BGH, 13.12.2004 - II ZR 17/03

    Ansprüche eines Vereinsmitglieds auf Freistellung von der Haftung gegenüber

    Auszug aus OLG Köln, 09.07.2008 - 27 U 1/07
    Grobe Fahrlässigkeit liegt vor, wenn die verkehrserforderliche Sorgfalt in besonders schwerem Maße verletzt wird, schon einfachste, ganz naheliegende Überlegungen nicht angestellt werden und das nicht beachtet wird, was im gegebenen Fall jedem einleuchten musste (BGH, NJW 2005, 981, 982; MDR 2008, 106; OLG Brandenburg, Urteil vom 28.09.2006 - 12 U 82/05 - , Juris Rn. 14; Geigel/Knerr: Der Haftpflichtprozess, 25. Aufl. 2008, Kap 1 Rn. 84; Palandt/Heinrichs, a.a.O., § 277 BGB Rn. 5; MK-BGB/ Grundmann, a.a.O. Rn. 94 mit weiteren Formulierungen).
  • BGH, 27.09.2007 - IX ZB 243/06

    Begriff der groben Fahrlässigkeit

    Auszug aus OLG Köln, 09.07.2008 - 27 U 1/07
    Grobe Fahrlässigkeit liegt vor, wenn die verkehrserforderliche Sorgfalt in besonders schwerem Maße verletzt wird, schon einfachste, ganz naheliegende Überlegungen nicht angestellt werden und das nicht beachtet wird, was im gegebenen Fall jedem einleuchten musste (BGH, NJW 2005, 981, 982; MDR 2008, 106; OLG Brandenburg, Urteil vom 28.09.2006 - 12 U 82/05 - , Juris Rn. 14; Geigel/Knerr: Der Haftpflichtprozess, 25. Aufl. 2008, Kap 1 Rn. 84; Palandt/Heinrichs, a.a.O., § 277 BGB Rn. 5; MK-BGB/ Grundmann, a.a.O. Rn. 94 mit weiteren Formulierungen).
  • BGH, 12.12.2001 - XII ZR 153/99

    Auslegung eines Gebäude-Feuer-Versicherungsvertrages; Verursachung des

    Auszug aus OLG Köln, 09.07.2008 - 27 U 1/07
    Dies würde unabhängig davon nach Auffassung des Senats auch folgen aus der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum konkludenten Regressverzicht zwischen Sachversicherer und Vermieter für die Fälle, in denen der Mieter einen Schaden an der Mietsache verursacht (BGH NJW 2001, 1353; NJW-RR 2002, 1243; 2005, 381 ff.; NJW 2006, 3707 ff).
  • OLG Karlsruhe, 13.03.2007 - 8 U 13/06

    Gebäudefeuerversicherung: Berufung eines Untermieters im Regressprozess des

  • OLG Brandenburg, 28.09.2006 - 12 U 82/05

    Grobe Fahrlässigkeit: Vorliegen eines Sorgfaltspflichtverstoßes in besonders

  • OLG Celle, 19.03.1998 - 2 U 184/96

    Schadensersatz wegen eines eingetretenen Wasserschadens ; Pflichtverletzungen im

  • OLG Frankfurt, 22.07.2005 - 24 U 152/04

    Regress der Luftkaskoversicherung nach Flugunfall: Grob fahrlässige Herbeiführung

  • LG Landau/Pfalz, 15.10.1987 - 3 O 402/85
  • KG, 05.10.1995 - 12 U 2868/94
  • OLG Bremen, 25.04.2000 - 3 U 78/99
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 15.12.2007 - I-27 U 1/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,96706
OLG Düsseldorf, 15.12.2007 - I-27 U 1/07 (https://dejure.org/2007,96706)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 15.12.2007 - I-27 U 1/07 (https://dejure.org/2007,96706)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 15. Dezember 2007 - I-27 U 1/07 (https://dejure.org/2007,96706)
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